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Zu Jörg Arnold, Karl Marx und das Holzdiebstahlgesetz – nur eine historische Reminiszenz?

Die seit einiger Zeit nicht nur unter Linken zu beobachtende theoretische wie praktische Rückbesinnung auf Karl Marx hat ihren Focus vor allem auf die marxistische Ökonomie gerichtet.

Die Befassung mit der Frühschrift von Marx zu den im 6. Rheinischen Landtag geführten Debatten über einen Entwurf des Holzdiebstahlgesetzes soll Anlass sein, um über die Bedeutung eines kritischen Rechts zu reflektieren, das die „gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen bringt“.

Ein kritischer Marxismus braucht nicht allein die marxistische Ökonomie für die schärfere Konturierung der Utopie von einer sozialistischen, von Ausbeutung befreiten Gesellschaft, sondern es bedarf dazu auch die Einbeziehung marxistischer Rechtsphilosophie.

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