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Radikalenerlass 2.0? Wie verteidigen wir die Demokratie mit demokratischen Mitteln?
GEW Landesverband Bremen und ehemals Betroffene laden ein zum Fachgespräch
Radikalenerlass 2.0?
Wie verteidigen wir die Demokratie mit demokratischen Mitteln?
Die Bremische Bürgerschaft hat am 22. April in erster und zweiter Lesung ohne Beratung in den Fachausschüssen Änderungen des Bremischen Beamtengesetzes beschlossen, u.a. mit neuer Formulierung zur „Überprüfung der Verfassungstreue“. Danach werden regelmäßig öffentlich zugängliche Meinungsäußerungen der Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst schon vor der Einstellung, auch vor der zweiten Ausbildungsphase, überprüft. Bei „Zweifeln“ an der „Verfassungstreue“ wird der Verfassungsschutz nach weiteren Informationen gefragt. Wie genau das Verfahren gestaltet wird, soll in einer Verordnung festgelegt werden, die der Senat bisher noch nicht vorgelegt hat.
Erst im Jahr 2011 hat die Bürgerschaft einstimmig den „Radikalenerlass“ von 1972 aufgehoben und als politischen Fehler bezeichnet. Zentrale Kritikpunkte waren Gesinnungsschnüffelei und eine unzulässige Einengung bürgerschaftlichen Engagements. Die ersten neuen Fälle aus anderen Bundesländern, auch die Ereignisse um die Vergabe der Buchhandlungspreise verstärken unsere Sorge, dass mit dem neuen Beamtengesetz auch in Bremen die alten Fehler wiederholt werden könnten: Nicht konkrete Handlungen in Wort und Tat werden geahndet, sondern Meinungen, Gedanken, Gesinnung. Das würde unsere Demokratie nicht schützen, sondern eher beschädigen.
Über diese Sorgen und Befürchtungen wollen wir sprechen.
Prof. Lars Viellechner, Universität Bremen, wird die Neufassung des Beamtengesetzes rechtlich würdigen.
Wir haben den zuständigen Finanzsenator Björn Fecker und Vertreter:innen der Bürgerschaftsfraktionen eingeladen, Ihre Entscheidungen zu begründen.
Mittwoch, 10. Juni 2026, 17 Uhr
Villa Ichon, Goetheplatz
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