Stufenmodell
In der 29. Coronaverordnung ist das Stufenmodell verankert.
Die Anwendung der Stufen wird für die jeweilige Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven vom Senat beziehungsweise Magistrat festgestellt.
Wird in einer der Stadtgemeinden der Inzidenzgrenzwert der geltenden Stufe an fünf aufeinander folgenden Tagen über- oder unterschritten, erfolgt der Wechsel einer Stufe durch Bekanntmachung des Senats oder des Magistrats. Diese Warnstufe gilt ab dem zweiten Tag nach der Bekanntmachung.
Die Hospitalisierungsinzidenz wird der Leitindikator und gibt die Stufe vor, der das Pandemiegeschehen in Bremen und Bremerhaven zugeordnet wird. Die Hospitalisierungsinzidenz zeigt die Anzahl der Neuaufnahmen von Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen in den Kliniken wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an und bildet somit den maßgeblichen Indikator für die Anzahl der schweren Verläufe.
ACHTUNG!
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen lediglich einen Raum vermieten.
Als Veranstalter sind jedoch Sie verantwortlich und zuständig dafür, dass sämtliche behördlichen Vorgaben zur Eindämmung der gegenwärtig grassierenden Seuche eingehalten werden. Dazu gehört für den Veranstalter gemäß § 4 der 29. Coronaverordnung auch, ein Schutz- und Hygienekonzept vorzuhalten und eine Besucherliste mit Namen, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, sowie dem Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Veranstaltung anzulegen. Wir bitten, uns das vor der Veranstaltung schriftlich zu bestätigen.
Diese neuen Corona-Regeln sind für Veranstaltungen wichtig: Für Sie zu lesen unter: https://www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-verordnungen-37349
Hinsichtlich der Anzahl der Personen in den Räumen, gelten die jeweils aktuellen Beschlüsse des Bremer Senats und die Verfügungen des Ordnungsamts.