In dieser Villa soll friedliche Kulturarbeit geleistet werden, oder, umgekehrt ausgedrückt, eine kulturelle Friedensarbeit.
Dr. Klaus Hübotter, 24. September 1982
23.02.2012 um 20:00 Uhr | Raum 2
Prof. Dr. Volker Schürmann, Köln
Der Begriff des Menschenrechtes ist ein Verpflichtungsbegriff: Niemand könnte sich dazu bekennen, die Menschenrechte nicht anzuerkennen. Eine tatsächliche positive Bezugnahme fällt gleichwohl sehr schwer. Angesichts zahlloser Verstöße gegen sie scheint die Berufung auf sie nicht mehr als eine schöne Idee zu sein, die real existierendes Leid eher vernebelt. Nicht zuletzt scheinen offenkundig dort, wo die Berufung auf Menschenrechte tatsächlich in praktische Politik übergeht (Stichwort Libyen), ganz andere Interessen im Spiel zu sein. Wie sonst ist erklärlich, dass die UNO nicht zahlreich, sondern nur in Fällen sog. Schurkenstaaten aktiv wird? Also: Die Berufung auf Menschenrechte ist eine ideologische Keule, die zunächst außerhalb von Sonntagsreden, Ersatzpolitiken und Legitimationsdiskursen von sog. humanitären Kriegen keinen Ort hat. Folgerichtig hat Marx die bürgerlichen Revolutionen, die uns die Erklärungen der Menschenrechte beschert haben, als bloß politische Revolutionen kritisiert. Die Gegenrechnung ist freilich, dass Marx damit die Errungenschaft der bürgerlichen Revolutionen, nämlich die Schutzfunktion der Menschenrechte, „leichtfertig verlacht" hat (A. Somek). Der Vortrag will der Frage nachgehen, wie man an der Kritik an den bloß politischen Revolutionen festhalten kann ohne die Errungenschaften der Menschenrechtserklärungen verächtlich zu machen.
Volker Schürmann ist Philosoph und Leiter des Instituts für Pädagogik und Philosophie an der Deutschen Sporthochschule Köln. Seine Forschungsschwerpunkte sind Philosophische Anthropologie, Hermeneutik (des Sports), Sportphilosophie und Moderne. Neueste Veröffentlichung: „Die Unergründlichkeit des Lebens. Lebens-Politik zwischen Biomacht und Kulturkritik", Bielefeld 2011.